Ihre Ansprechpartner

  • Sekretariat Raum 109
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    Herr Wöhrmann - 50
    Raum 113

    Bereichsleiter:
    Herr Zenger - 31
    Raum 217


Berufseinstiegsjahr

Wer den Hauptschulabschluss besitzt und noch berufsschulpflichtig ist, muss - wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - das Berufseinstiegsjahr besuchen.

Die Prüfung am Ende des Berufseinstiegsjahres stellt einen eigenständigen Abschluss dar. Damit kann man sich für einen Ausbildungsplatz oder bei einem entsprechenden Notendurchschnitt für die zweijährige Berufsfachschule bewerben.

Durch den Besuch des Berufseinstiegsjahres ist - sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - die Berufsschulpflicht erfüllt.

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