Berufseinstiegsjahr
Wer den Hauptschulabschluss besitzt und noch berufsschulpflichtig ist, muss - wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - das Berufseinstiegsjahr besuchen.
Die Prüfung am Ende des Berufseinstiegsjahres stellt einen eigenständigen Abschluss dar. Damit kann man sich für einen Ausbildungsplatz oder bei einem entsprechenden Notendurchschnitt für die zweijährige Berufsfachschule bewerben.
Durch den Besuch des Berufseinstiegsjahres ist - sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - die Berufsschulpflicht erfüllt.
Sie möchten weitere Informationen?
Besuchen Sie die Seiten der verschiedenen Fachbereiche!
Die Prüfung am Ende des Berufseinstiegsjahres stellt einen eigenständigen Abschluss dar. Damit kann man sich für einen Ausbildungsplatz oder bei einem entsprechenden Notendurchschnitt für die zweijährige Berufsfachschule bewerben.
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