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Damit das Gute besser wird: Qualitätsentwicklung an unserer Schule!

Qualitätsentwicklung und Evaluation
Im Rahmen der strategischen bildungspolitischen Zielsetzungen wird den Schulen des Landes ein erhöhtes Maß an Eigenständigkeit und Verantwortung für die pädagogische Arbeit übertragen. Eigenständigkeit und Qualitätsverantwortung bedingen im Lichte eines staatlich verantworteten öffentlichen Schulwesens differenzierte Formen der Überprüfung und Bewertung der Qualität von Schule und Unterricht.
Der Frage einer Evaluation von Schule und Unterricht kommt daher eine immer gewichtigere Rolle zu. Mit der Schulgesetzänderung vom Dezember 2006 wird die Qualitätsentwicklung an den Schulen des Landes durch systematische Selbst- und Fremdevaluation begleitet. Diese berücksichtigen relevante Bereiche schulischer Qualität - sowohl Ergebnisse als auch Prozesse. Damit wird die pädagogische und fachliche Erstverantwortung der Schulen des Landes gestärkt.
Im Rahmen der Selbstevaluation untersucht und bewertet die Schule mit ihrem eigenen Personal eigenverantwortlich die Qualität ihrer Arbeit. Sie kann dabei auch externe Unterstützung einbeziehen. Dies führt zu einer kritischen Reflexion der pädagogischen Arbeit und stellt Anhaltspunkte für die Qualitätsentwicklung bereit. Damit kommt der Selbstevaluation eine Schlüsselfunktion bei der schulischen Qualitätsentwicklung zu.
Ergänzt wird die Selbstevaluation von einer Fremdevaluation, die gemäß einem mehrjährigen Stufenplan von Evaluationsteams durchgeführt wird. Das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) als rechtlich eigenständige Einrichtung ist für die Weiterentwicklung der Konzeption sowie für die Durchführung der Fremdevaluation und damit für die Einsatzplanung und Einsatzsteuerung der Teams verantwortlich.
Die Ergebnisse der Fremdevaluation werden der Schule präsentiert und in einem Evaluationsbericht übermittelt. Der Bericht enthält Empfehlungen für die weitere Qualitätsentwicklung, mit denen sich die schulischen Gremien auseinandersetzen können. Die Schule legt den Evaluationsbericht zeitnah der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vor und übersendet ihn - ggf. nachdem sie datenschutzrechtliche Fragen mit der Schulaufsichtsbehörde geklärt hat - dem Schulträger. Die Berichte der Fremdevaluation sind eine wesentliche Ergänzung der Selbsteinschätzung der Schulen und zugleich die Grundlage für entwicklungsorientierte Zielvereinbarungen zwischen der einzelnen Schule und der zuständigen Schulaufsicht.

Qualitätsentwicklung an der GSM
Sie interessieren sich für die Qualitätsentwicklung an der Gewerblichen Schule Metzingen? Hier können Sie die Dateien zum Qualitätsmanagement (und auch die Leitziele) an unserer Schule herunterladen.